Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung eines polnischen Dokuments ins Deutsche? Die Beauftragung ist unkompliziert. Sie können mir Ihr Dokument persönlich in Büttelborn vorlegen oder zunächst bequem per E-Mail zusenden.
Hier erfahren Sie, wie die Beauftragung, Übersetzung und Übergabe Ihrer fertigen Übersetzung ablaufen.
1. Dokument zusenden oder persönlich vorbeibringen
Am einfachsten ist es, wenn Sie mir zunächst einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihres Dokuments per E-Mail zusenden. So kann ich mir einen Überblick verschaffen und Ihnen mitteilen, was die Übersetzung kostet und wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauert.
Natürlich können Sie Ihr Dokument auch persönlich bei mir in Büttelborn vorbeibringen. Ich bitte Sie, dafür vorab einen Termin zu vereinbaren.
2. Angebot und Beauftragung
Nachdem ich Ihr Dokument geprüft habe, informiere ich Sie über den Preis und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, können Sie den Auftrag erteilen. Bei standardisierten Urkunden kann die Bearbeitung häufig kurzfristig erfolgen.
3. Übersetzung und Beglaubigung
Ich fertige die Übersetzung sorgfältig und vollständig an. Dabei berücksichtige ich auch Stempel, Vermerke und sonstige Eintragungen im Dokument.
Anschließend versehe ich die Übersetzung mit meinem Beglaubigungsvermerk, meiner Unterschrift und meinem Stempel. Damit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Rahmen meiner gerichtlichen Beeidigung.
4. Fertige Übersetzung erhalten
Sie können Ihre fertige Übersetzung persönlich in Büttelborn abholen oder sich bequem per Post zusenden lassen.
Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als Original mit Unterschrift und Stempel.
Muss ich das Originaldokument vorlegen?
Grundsätzlich bevorzuge ich die Vorlage des Originaldokuments. Wenn Sie mir zunächst nur einen Scan oder ein Foto per E-Mail zusenden, können Sie das Original bei der persönlichen Abholung vorlegen.
Falls das Original nicht verfügbar ist oder nicht vorgelegt werden kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Übersetzung anhand einer Lichtkopie möglich. In diesem Fall wird in der Beglaubigungsformel ausdrücklich vermerkt, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Lichtkopie angefertigt wurde.
Bitte klären Sie gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde, ob eine solche Übersetzung akzeptiert wird.
Sie haben noch Fragen?
Sie sind sich nicht sicher, welche Unterlagen Sie benötigen, oder möchten vorab die Kosten und Bearbeitungszeit erfahren? Senden Sie mir einfach einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments per E-Mail. Ich berate Sie gerne und informiere Sie über die nächsten Schritte.