Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer polnischen oder deutschen Urkunde? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Beauftragung, zu den benötigten Unterlagen, zur Bearbeitungszeit und zu den Kosten.

Welche Dokumente übersetzen Sie?

Ich übersetze unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Zeugnisse und weitere amtliche Dokumente aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische.

Kann ich meine Urkunde per E-Mail schicken?

Ja. Für eine erste Anfrage können Sie mir einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail zusenden. Ich prüfe die Unterlagen und teile Ihnen mit, ob für die Bearbeitung oder die spätere Verwendung weitere Unterlagen benötigt werden.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach dem Umfang, der Schwierigkeit und dem Bearbeitungsaufwand des jeweiligen Auftrags.

Für Übersetzungen berechne ich je nach Dokument und Aufwand zwischen 1,00 € und 2,00 € pro Normzeile.

Was ist eine Normzeile?

Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen und Satzzeichen. Die Berechnung erfolgt anhand des übersetzten Textes.

Für bestimmte Urkunden biete ich außerdem Pauschalpreise an. Eine Übersicht finden Sie auf meiner Seite Preise.

Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Übersetzung kostet, senden Sie mir gerne vorab einen Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail. Ich prüfe die Unterlagen und informiere Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang des Dokuments und meiner aktuellen Auslastung. Den voraussichtlichen Fertigstellungstermin teile ich Ihnen bei der Anfrage mit.

Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer im Rahmen seiner Befugnisse die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Die Übersetzung wird mit dem entsprechenden Bestätigungsvermerk, der Unterschrift und dem Siegel versehen.

Werden beglaubigte Übersetzungen von Behörden anerkannt?

Welche Form der Übersetzung benötigt wird, hängt von der jeweiligen Behörde oder Institution und vom Verwendungszweck ab. Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorab, welche Anforderungen die zuständige Stelle stellt.

Muss ich das Original meiner Urkunde einreichen?

Für eine erste Anfrage genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob für die Übersetzung oder deren spätere Verwendung das Original oder eine bestimmte Dokumentenform erforderlich ist, klären wir individuell.

Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre beglaubigte Übersetzung zu erhalten.

1. Persönliche Abgabe und Abholung in Büttelborn

Wenn Sie in der Nähe wohnen, können Sie mir das zu übersetzende Dokument persönlich vorbeibringen und die fertige Übersetzung nach Vereinbarung abholen.

Alternativ können Sie mir vorab einen gut lesbaren Scan oder ein Foto per E-Mail senden. Bei der Abholung bringen Sie bitte das Originaldokument mit. Ich prüfe es und übergebe Ihnen anschließend die fertige beglaubigte Übersetzung.

2. Übersetzung per Post

Sie senden mir das Originaldokument per Post zu. Ich fertige die beglaubigte Übersetzung an und schicke Ihnen die Übersetzung zusammen mit Ihrem Originaldokument zurück.

3. Übersetzung anhand eines Scans oder einer Lichtkopie

Wenn Sie das Originaldokument nicht vorlegen oder versenden möchten, kann die Übersetzung gegebenenfalls auch anhand eines gut lesbaren Scans oder einer Lichtkopie angefertigt werden. Im Bestätigungsvermerk wird ausdrücklich angegeben, dass die Übersetzung auf Grundlage der vorgelegten Kopie und nicht anhand des Originals erstellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung einer solchen Übersetzung von den Anforderungen der jeweiligen Behörde oder Institution abhängt. Klären Sie daher im Zweifelsfall vorab, ob diese Form für Ihren Verwendungszweck akzeptiert wird.

Bei Fragen berate ich Sie gerne zu den möglichen Vorgehensweisen.

Übersetzen Sie Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch?

Ja. Ich biete Übersetzungen in beide Sprachrichtungen an – sowohl beglaubigte Übersetzungen von Urkunden als auch professionelle Fachübersetzungen.

Wie kann ich eine Übersetzung beauftragen?

Senden Sie mir eine kurze Nachricht mit Angaben zum Dokument und zum gewünschten Verwendungszweck. Wenn möglich, fügen Sie einen Scan oder ein Foto des Dokuments bei. Ich melde mich mit den nächsten Schritten und einer Einschätzung der Kosten und Bearbeitungszeit.

Sie haben weitere Fragen oder möchten eine Übersetzung anfragen?

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.